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Mitwirkungsgremien

Als Mitwirkungsgremien bestehen an der Kardinal-von-Galen-Schule 

  • die Klassenpflegschaft
  • die Schulpflegschaft
  • die Schulkonferenz
  • die Lehrerkonferenz
  • der Lehrerrat
  • die Kinderkonferenz - Leitlinien (PDF)

 

Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern einer Klasse und mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Kurz nach den Sommerferien tritt die Klassenpflegschaft zu einer Sitzung zusammen und wählt aus ihrer Mitte eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n. Die Klassenpflegschaft ist das Bindeglied zwischen Elternhaus, Kindern und Schule. Sie berät insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Klasse. Lehrerinnen und Lehrer der Klasse können auf Wunsch der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers an den Sitzungen teilnehmen, sofern es der Beratung und Information dient.

Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Wählbar sind sowohl die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft als auch deren Stellvertretungen. Werden Stellvertretungen in das Amt gewählt, werden sie mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Kardinal-von-Galen-Schule. Sie berät über wichtige Angelegenheiten der Schule und stellt Anträge an die Schulkonferenz.


Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem Eltern- und Lehrerschaft gemeinsam an der Bildungs- und Erziehungsarbeit zusammenwirken. Sowohl die Schulpflegschaft als auch die Lehrerkonferenz wählt jeweils sechs Vertreterinnen oder Verteter für die Schulkonferenz. Der Schulleiterin oder der Schulleiter hat den Vorsitz in der Schulkonferenz ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmgleichheit gibt ihre oder seine Stimme den Ausschlag. Die Schulkonferenz entscheidet unter anderem über das Schulprogramm, Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung, den Schulhaushalt, die Einführung von Lernmitteln und Bestimmung über die Lernmittel, die vom Elteranteil zu beschaffen sind sowie über die beweglichen Ferientage. Zudem vermittelt die Schulkonferenz bei Konfliken und gibt Anregungen an den Schulträger oder die Schulaufsicht wieder.


Lehrerkonferenz

Mitglieder der Lehrerkonferenz sind alle Lehrerinnen und Lehrer der Kardinal-von-Galen-Schule sowie das im Landesdienst stehende pädagogische und sozialpädagogische Personal. Den Vorsitz führt der/die Schulleiter/in. Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, trifft Entscheidungen über Angelegenheiten, die unmittelbar die Lehrerinnen und Lehrer sowie und das pädagogische und sozialpädagogische Personal betreffen und richtet bei Bedarf Teilkonferenzen ein. Sie kann Anträge an die Schulkonferenz stellen.


Lehrerrat
Der Lehrerrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl für die Dauer von vier Schuljahren von der Lehrerkonferenz gewählt. Er berät die Schulleitung in Angelegenheiten der Lehrkräfte sowie der im Landesdienst stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Er übernimmt Personalratsaufgaben.