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Hinweise zur Anmeldung

Für die Anmeldung an der Kardinal-von-Galen-Schule möchten wir interessierten Eltern folgende Hinweise geben:

  • Vereinbaren Sie vor der Anmeldung telefonisch einen Termin.
    Sie erreichen das Sekretariat täglich von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
  • Bitte halten Sie den vereinbarten Termin sehr genau ein!
  • Planen Sie für die Anmeldung bitte etwa 30 Minuten ein.
  • Bringen Sie zur Anmeldung bitte mit:
    - Ihr Kind
    - die Geburtsurkunde Ihres Kindes und
    - einen Nachweis über eine vollständige Masernschutz-Impfung
  • Während des Ausfüllens der Anmeldeunterlagen wird Ihr Kind eine verkürzte Version des sog. Schulspiels durchführen.
    Dieses trifft nicht bei Kindern zu, die aufgrund eines Umzugs im laufenden Schuljahr an der Kardinal-von-Galen-Schule angemeldet werden.

 

Informationen des Schulträgers, der Stadt Lünen, zur Anmeldung Ihres Kindes:
Externer Link

 

Aufnahmekriterien
(gemäß der AO-GS in Verbindung mit den VVzAO-GS)

An der Kardinal-von-Galen-Schule, einer katholischen Bekenntnisschule, darf ein Kind aufgenommen werden, wenn es entweder

  • dem katholischen Bekenntnis angehört oder
  • dem katholischen Bekenntnis nicht angehört, die Eltern (§123 SchulG) aber ausdrücklich übereinstimmend wünschen, dass es nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll; dies schließt die Teilnahme an einem Religionsunterricht ein, der an der Schule erteilt wird.

Nachdem alle katholischen Kinder aufgenommen wurden, werden die Kinder anderer Konfessionen nach folgenden Kriterien aufgenommen:

  • Schulwege
  • Geschwisterkinder an der Schule
  • Besuch des Kindergartens in der Nähe
  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen

Bitte beachten Sie: Die Kriterien werden nicht von oben nach unten abgearbeitet.

 

Nach Beschluss des Rates der Stadt Lünen können voraussichtlich maximal 75 Kinder in der Schuleingangsphase (Klasse 1) aufgenommen werden. Unterjährig können Kinder nur dann aufgenommen werden, wenn der gesetzlich festgeschriebene Klassenfrequenzhöchstwert nicht überschritten wird.