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Schulschließung: Alle Informationen in chronlogischer Abfolge


08.06.2020, 12.52 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 12 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Rückmeldung (PDF)

 


05.06.2020, 18.08 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 12 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Rückmeldung (PDF)

 


15.05.2020, 15.24 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 11 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Rückmeldung in einfacher Sprache (PDF)
Rückmeldung (PDF)

 


14.05.2020, 16.59 Uhr  Polizei Dortmund - Elterninformationen


Die Polizei Dortmund hat ein weiteres Informationsschreiben für die Eltern von Grundschülern verfasst, welches zum Download zur Verfügung steht.
Informationsschreiben (PDF)

 


09.05.2020, 15.22 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 10 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine weitere Stellungnahme zu den schulrechtlichen Änderungen der Anlage 3 der Schulmail Nr. 20 veröffentlicht.
Rückmeldung (PDF)

 


09.05.2020, 13.36 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 09 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Rückmeldung in einfacher Sprache (PDF)
Rückmeldung (PDF)

 


07.05.2020, 7.18 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung -  Schulmail Nr. 20


Ab morgen, 7. Mai 2020, wird in dieser Woche in den Grundschulen der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Am 7. und 8. Mai 2020 findet also Unterricht nur für die Viertklässler statt. Darüber hatte ich Sie bereits mit der SchulMail Nr. 17 vom 30. April 2020 informiert. Ab Montag, 11. Mai 2020, werden tageweise rollierend alle Jahrgänge der Grundschule wieder unterrichtet. Um allen Schülerinnen und Schülern auch in dieser außergewöhnlichen Zeit einen gleichen Zugang zur Schule zu ermöglichen, bedeutet dies: Pro Wochentag wird ein Jahrgang in der Schule unterrichtet; am Folgetag der nächste Jahrgang. Unter Berücksichtigung der Feiertage werden die Schulleitungen sicherstellen, dass alle Jahrgänge bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang unterrichtet werden. Dieses auf einzelne Tage ausgerichtete Rotationsmodell kann in Absprache mit der Schulaufsicht auch auf zwei aufeinanderfolgende Tage abgeändert werden. Dabei ist ebenfalls sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien und unter Berücksichtigung der Feiertage möglichst im gleichen Umfang am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Zur vollständigen Schulmail

 


03.05.2020, 23.00 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Neue Arbeitspläne


Die Klassenleitungen haben die neuen Arbeitspläne für die Klassen fertiggestellt. Diese sind ab jetzt veröffentlicht.
Arbeitspläne (PDF)

 


03.05.2020, 13.50 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 08 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Rückmeldung in einfacher Sprache (PDF)
Rückmeldung (PDF)

 


30.04.2020, 22.18 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung -  Klarstellungen zur Schulmail Nr. 17 


Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.
Zur Klarstellung



30.04.2020, 13.13 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung -  Schulmail Nr. 17 


Die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in „ihre“ Schulen gehen können.
Zur vollständigen Schulmail

 


27.04.2020, 15.13 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Handlungsanweisungen bei der Schülerbeförderung


Die Schulleitung stellt Informationen des Städtetages Nordrhein-Westfalen, der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Verband deutscher Verkehrsunternehmen sowie des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schülerbeförderung im ÖPNV sowie im Schülerspezialverkehr in Form eines Elternschreibens zur Verfügung.
Handlungsanweisungen (PDF)

 


25.04.2020, 11.39 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 07 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Rückmeldung in einfacher Sprache (PDF)
Rückmeldung (PDF)

 


24.04.2020, 21.56 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung - Informationen der Schulmail Nr. 15 


Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche (siehe Nachricht der Bezirksregierung Arnsberg vom 21.04.2020). 

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

Eine Wochenendbetreuung findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

 


21.04.2020, 21.48 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 06 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Rückmeldung in einfacher Sprache (PDF)
Rückmeldung (PDF)

 


21.04.2020, 17.18 Uhr  Bezirksregierung Arnsberg - Neuorganisation der Notbetreuung


Die Bezirksregierung Arnsberg hat am heutigen Nachmittag die Neuorganisation der Notbetreuung bekannt gegeben. Ab sofort können Eltern weiterer Tätigkeitsbereiche eine Notbetreuung Ihres Kindes beantragen, wenn eine außerschulische Betreuung ausgeschlossen ist. Nach dem kommenden Wochenende am 25./26. April 2020 findet keine Wochenendbetreuung im Rahmen der Notbetreuung mehr statt. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 4. Mai 2020.
Tätigkeitsbereiche (PDF) / Neues Antragsformular

 


17.04.2020, 10.52 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 05 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Rückmeldung in einfacher Sprache (PDF)
Rückmeldung (PDF)

 


17.04.2020, 05.38 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung - Neue Informationen zum weiteren Vorgehen


Das Ministerium für Schule und Bildung hat am gestrigen Abend weitere Informationen zum weiteren Vorgehen per Email bekannt gegeben. Die für die Grundschulen geltenden Regelungen sind (Zitate aus der Schulmail):

  • Die Grundschulen (...) bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.
  • Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet (...) werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.
  • Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten. Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Weitere Informationen erhält die Schule erst in Kürze.
  • Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.
  • Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen.
  • Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.
  • Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.

 


15.04.2020, 22.38 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung - Weiteres Vorgehen nach den Osterferien


Das Ministerium für Schule und Bildung hat vor gut einer halben Stunde erste Informationen zum weiteren Vorgehen (hier im Auszug) an die Schulen versendet. Für die Grundschulen gelten diese Regelungen:
• Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
• Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehmen.
Weitere Informationen sind für den morgigen Tag angekündigt.

 


09.04.2020, 17.35 Uhr   Kardinal-von-Galen-Schule - Internetseite "Mathe Basteln"


Auf dieser Internetseite sind Anregungen für Basteleien, Rätsel, Knobelspiele, Tipps für Apps und Webseiten und Kurzfilme zu finden, die allesamt etwas mit Mathematik zu tun haben. Egal, ob zu Hause alleine oder mit den Eltern, unterwegs am Mobiltelefon oder Tablet: Mit dieser Seite sind spannende, lustige, kniffelige und kreative Spielereien zu erleben. Die Seite wird Stück für Stück wachsen und ständig mit neuen Aktivitäten ergänzt.
Zur Internetseite

 


09.04.2020, 13.43 Uhr   Kardinal-von-Galen-Schule - Wettbewerb "Känguru der Mathematik" wird online freigeschaltet 


Für diejenigen Kinder des Mathematik-Förderunterrichtes aus den Jahrgängen 3 und 4, die von den Erziehungsberechtigten für den Känguru-Wettbewerb angemeldet wurden, wird eine ONLINE-Bearbeitung freigeschaltet. Die Kinder erhalten in Kürze die erforderlichen Zugangsdaten.

 


04.04.2020, 14.58 Uhr  Kath. Kirchengemeinde Sankt Marien - Ostern fällt nicht aus - Ostern kommt zu dir nach Hause!


Die katholische Kirchengemeinde Sankt Marien hat für die Ostertage ein Angebot für Familien und Interessierte bereitgestellt, welches die Kardinal-von-Galen-Schule als katholische Bekenntnisschule gerne allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern zur Kenntnis geben möchte. In den Kirchen Sankt Marien und Sankt Gottfried wird ab heute eine Familientüte mit Bastel- und Backangeboten sowie einem Begleitheft mit Gottesdiensten von Palmsonntag bis Ostern herausgegeben. 
Information (PDF)

 


03.04.2020, 13.40 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 04 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Rückmeldung (PDF)

 


02.04.2020, 10.58 Uhr   Initiative „Wir bleiben schlau! Die Allianz für MINT-Bildung zu Hause“ - Mathe im April


Für die Zeit der Schulschließungen und der Ausgangsbeschränkungen in den Osterferien hat die Initiative „Wir bleiben schlau! Die Allianz für MINT-Bildung zu Hause“ mit „Mathe im April“ ein digitales Lernangebot mit kreativen, lebensnahen Aufgaben entwickelt – als wertvolle Bereicherung für alle Schüler*innen, Familien und aus der Ferne betreuenden Lehrkräfte. „Mathe im April“ ist eine Sonderedition von dem bekannten Online-Adventskalender „Mathe im Advent“. Sie wurde innerhalb von zwei Wochen im Auftrag des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) umgesetzt. Ab dem 2. April wird an jedem Werktag eine Aufgabengeschichte aus der Wichtelwelt von „Mathe im Advent“ zum Spielen, Experimentieren und Entdecken mit diesen Fragestellungen veröffentlicht: Wo wird Mathe im Leben angewendet? Wie kann Mathe helfen Probleme zu lösen? Welche Muster und Strukturen stecken dahinter?
Zur Internetseite

 


30.03.2020, 09.28 Uhr  Polizei Dortmund - Elterninformationen


Die Polizei Dortmund hat ein Informationsschreiben für die Eltern von Grundschülern verfasst, welches zum Download zur Verfügung steht.
Informationsschreiben (PDF)

 


29.03.2020, 14.23 Uhr  Schulsportberater Bezirksregierung Münster - Sport zu Hause während der Schulschließung 


Dirk Oertker, Berater für den Schulsport bei der Bezirksregierung Münster und stellvertretender Schulsportreferent des Badminton-Landesverbandes NRW, hat gemeinsam mit den Schulsportberaterinnen und Schulsportberatern eine Sammlung zusammengetragen, wie Kinder und Jugendliche trotz der Schließung der Schul- und Sportstätten sportlich sein können. 
Anregungen (Padlet)

 


27.03.2020, 12.54 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 03 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Rückmeldung (PDF)

 


27.03.2020, 10.58 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung - Offener Brief von Frau Ministerin Yvonne Gebauer


Frau Ministerin Yvonne Gebauer hat heute einen offenen Brief an alle Eltern veröffentlicht. 
Offener Brief Y. Gebauer (PDF)

 


27.03.2020, 08.58 Uhr  Bezirksregierung Arnsberg - Rundverfügung gemäß eines Erlasses vom 24.03.2020


Laut einer Rundverfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 24.03.2020, welche den Schulen am Folgetag zugestellt wurde, hat das Schulministerium mit Erlass vom 24.03.2020 per Erlass die Schulen zu einer einheitlichen Verwaltungspraxis angewiesen:
Der Besuch von außerschulischen Lernorten ist in diesem Schuljahr untersagt. Deshalb müssen die Bundesjugendspiele, der geplante Schulausflug zum Ketteler Hof und das geplante Fahrradtraining des 3. Schuljahres ersatzlos ausfallen. Auch die geplanten Abschlussfeste des Jahrgangs 4, die außerhalb der Schule sowie mit Übernachtung geplant wurden, sind nicht zulässig. Zudem können die Schulgottesdienste in der Sankt Norbert-Kirche nicht stattfinden.
Hinsichtlich der Radfahrausbildung und der dazugehörigen Prüfungen für die Kinder des Jahrgangs 4 steht die Entscheidung noch aus!
Falls sich alternative Möglichkeiten finden lassen,  werden Sie als Eltern umgehend informiert. 

 


25.03.2020, 15.23 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Weitere Anregungen für die Zeit während der Schulschließung 


Die Kardinal-von-Galen-Schule hat Anregungen mit Lernangeboten für die Zeit während der Schulschließung bis zum 4. April 2020 gebündelt als PDF-Datei online gestellt. 
Anregungen (PDF)

 


23.03.2020, 17.05 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung - Angebot für Grundschüler


Ab Montag, 23. März 2020, wird im WDR Fernsehen täglich in der Zeit zwischen 9 Uhr und 12 Uhr ein Programm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt. Das Angebot kombiniert Inhalte aus bekannten Kinderprogrammen wie der Sendung mit der Maus, Wissen macht Ah! und Planet Schule mit interaktiven Elementen, also beispielsweise Rätselmöglichkeiten und aktive Bewegungspausen. Durch das Programm führen André Gatzke und die Grundschullehrerin Pamela Fobbe.
Zum Live-Stream des WDR

 


22.03.2020, 21.57 Uhr Kardinal-von-Galen-Schule - Überarbeitete Fassung der schulinternen Regelungen


Es liegt eine aktualisierte Fassung der schulinternen Regelungen während der Schulschließung vor.
Schulinterne Regelungen (PDF)


 


21.03.2020, 22.55 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Aufruf: Prüfen Sie sorgfältig - wenn möglich, lassen Sie Ihr Kind daheim!


Den Aufruf von Schulleiterin Susanne Daum aus Witten teilen die Lehrkräfte, die Mitarbeiterinnen der OGS sowie die Schulleitung der Kardinal-von-Galen-Schule uneingeschränkt. Auch wenn Sie durch die Erweiterung der Not-Betreuung nun Anspruch haben, prüfen Sie bitte sehr sorgfältig, ob Sie nach wie vor für Ihr Kind eine alternative Betreuung finden, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus in der Schule zu vermeiden. Selbstverständlich ist in den Fällen, in denen berechtigte Eltern wirklich keine alternative Betreuung organisieren können, das Schulteam der Kardinal-von-Galen-Schule für Sie da!

 


20.03.2020, 19.55 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung - Land erweitert Not-Betreuung


Das Ministerium für Schule und Bildung hat am heutigen Nachmittag informiert:
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ab dem 23. März 2020 steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Bedarfsanmeldungen bitte am Montag ab 8.30 Uhr im Sekretariat der Schule. Bitte teilen Sie mit, an welchen Tagen sie eine Not-Betreuung benötigen. 
Antrag Notbetreuung Stadt Lünen (PDF) und Antrag MSB (PDF)

 


20.03.2020, 14.21 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Rückmeldung Nr. 02 der Schulleitung


Die Schulleitung hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Rückmeldung (PDF)

 


19.03.2020, 19.40 Uhr  Alba Berlin - ALBAs tägliche Sportstunde Grundschule


 


19.03.2020, 16.40 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Planet Schule


Mit Planet Schule bieten WDR und SWR zudem umfassende Hintergrundinformationen im Netz zu lehrplanrelevanten Themen, wie beispielsweise Klimawandel, Mittelalter, Ludwig van Beethoven oder das Grundgesetz. Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen und Schulformen sowie Eltern und Lehrer*innen finden auf Planet Schule Multimedia-Elemente, animierte Erklärclips, Lernspiele, Simulationen, Apps sowie fremdsprachliche Angebote.
planet schule - Grundschule


19.03.2020, 14.50 Uhr  Kardinal-von-Galen-Schule - Be happy


Trotz der tiefen Einschränkungen: Bleiben Sie zuversichtlich und happy. Das Schulteam der KvGS wünscht, dass Sie gut und vor allem gesund durch die Corona-Zeit kommen. Das Video entstand im November 2014 mit den Offenen Ganztagsschulen der Kardinal-von-Galen-Schule, der Leoschule und der Osterfeldschule im Rahmen des Lampenfieber-Projekts, für welches der Caritasverband Lünen-Selm-Werne den Zuschlag erhalten hatte.

 


18.03.2020, 16.24 Uhr Ministerium für Schule und Bildung - FAQ zur Not-Betreuung


Das Ministerium für Schule und Bildung hat eine Liste mit häufigen Fragen rund um das Thema "Not-Betreuung" zusammengestellt.
FAQ Not-Betreuung

 


18.03.2020, 15.16 Uhr Kreis Unna - Corona, was Eltern zu Hause tun können


Die Schulpsychologische Beratungsstelle für den Kreis Unna hat ein Informationsschreiben herausgegeben. Hier sind für Eltern wertvolle Tipps zu finden, wie sie ihre Kinder in den nächsten Wochen unterstützend begleiten können.
Tipps (PDF)

 


18.03.2020, 05.48 Uhr Kardinal-von-Galen-Schule - Überarbeitete Fassung der schulinternen Regelungen


Es liegt eine aktualisierte Fassung der schulinternen Regelungen während der Schulschließung vor.
Schulinterne Regelungen (PDF)

 


17.03.2020, 19.18 Uhr  Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Sperrung des Schulhofes als Spiel- und Bolzplatz


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am heutigen Tag die Schließung der Spiel- und Bolzplätze angeordnet. Damit darf der Schulhof der Kardinal-von-Galen-Schule nicht mehr betreten werden. Ausnahme sind die Kinder und Betreuenden, die die Schule als Not-Betreuung nutzen dürfen. Auch die Sporthalle der Schule ist ab dem 17.03.2020 für jeglichen Betrieb bis auf Weiteres gesperrt.
Fortschreibung der Erlasse (PDF)

 


17.03.2020, 17.27 Uhr  Stadt Wien - Erklärvideo zum Corona-Virus für Kinder


 


17.03.2020, 13.05 Uhr   Kardinal-von-Galen-Schule - Schulinterne Regelungen während der Schulschließung


Die Kardinal-von-Galen-Schule informiert alle Eltern sowie die Kooperationspartner über schulinterne Regelungen während der Schulschließung vom 18.03.2020 bis einschließlich zum 19.04.2020. 
Schulinterne Regelungen (PDF)

 


16.03.2020, 19.05 Uhr   Land NRW - Ansprache von Ministerpräsident Laschet


NRW-Ministerpräsident Armin Laschet appelliert eindringlich an die Bürger, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ernst zu nehmen. "Bleiben Sie soweit es geht zuhause und vermeiden Sie soziale Kontakte, die nicht notwendig sind", mahnte Laschet in einer am Montag veröffentlichten Videobotschaft. 
Ansprache des Ministerpräsidenten

 


16.03.2020, 18.49 Uhr   Kardinal-von-Galen-Schule - Lernaufgaben für die Kinder


Die Lehrkräfte haben heute für jede Klasse einen Arbeitsplan für die Zeit bis zu den Osterferien zusammengestellt, welcher an dieser Stelle als PDF-Datei veröffentlicht ist. Bitte laden Sie sich die Datei herunter und drucken Sie die Seite für die Klasse Ihres Kindes aus. Das benötigte Arbeitsmaterial, sofern es noch in der Schule liegt, wird morgen in die Verteilung gehen.
Wochenpläne aller Klassen

 


16.03.2020, 13.55 Uhr   Stadt Lünen - Antrag für die Notbetreuung


Die Stadt Lünen hat einen Antrag für die Notbetreuung zur Verfügung gestellt. 
Der Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn beide Sorgeberechtigte beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig, und nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.
Der Antrag ist für jedes Kind einzeln und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben bis zum 17.03.2020 im Sekretariat der Schule einzureichen.
Bescheinigungen der Arbeitgeber können zeitnah nachgereicht werden.
Antrag Notbetreuung (PDF)

 


15.03.2020, 22.25 Uhr Ministerium für Schule und Bildung - Informationen zur Notbetreuung


Jede Schule organisiert die Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.
Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind, die in der Leitlinie des MAGS genannt sind (siehe Nachricht vom 15.03.2020 um 21.22 Uhr; Die Landesregierung teilt mit - Leitlinien). 
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Nachweispflicht zur Unentbehrlichkeit, um die Zahl der zu betreuenden Kinder so gering wie möglich zu halten. (...) Andernfalls wäre die Maßnahme der Schulschließung nicht effektiv, wenn sich zugleich die Schülerinnen und Schüler in unveränderter Anzahl dort zu Betreuungszwecken aufhalten würden (siehe Nachricht der Bezirksregierung Arnsberg vom 14.03.2020 um 21.43 Uhr).
Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen. 
Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden. Dies schließt sowohl die Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen Ganztags ein.
 


15.03.2020, 22.25 Uhr Ministerium für Schule und Bildung - Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls


Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrkräfte stellen hierzu Lernaufgaben bereit, Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren. Die Kardinal-von-Galen-Schule wird in Kürze an dieser Stelle für jede Klasse diejenigen Lernaufgaben veröffentlichen, die in der Zeit bis zu den Osterferien bearbeitet werden müssen.
Klarstellend weist das Ministerium für Schule und Bildung darauf hin, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Kinder verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.

 


15.03.2020, 21.22 Uhr Die Landesregierung teilt mit - Leitlinien


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 13. März 2020 ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Ausgenommen davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Die Landesregierung hat sich auf folgende Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen. Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule aufzunehmen, dessen Eltern in einer der untengenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule. Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht allein sorgeberechtigt) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.
Eine genaue Auflistung des Personenkreises hat die Landesregierung in der Pressemitteilung veröffentlicht.
Zur Pressemitteilung

 


15.03.2020, 12.39 Uhr  Ideen und Anregungen der Klasse 1b der Ulrich-von-Thürheim-Grundschule in Buttenwiesen


Die Kinder der Klasse 1b der Ulrich-von-Thürheim-Grundschule in Buttenwiesen haben sich in der vergangenen Woche vor der Schulschließung mit ihrer Lehrkraft Gedanken gemacht, welche Aktivitäten während der unterrichtsfreien Zeit angegangen werden können und haben sie in einer "Corona-Spaßliste" zusammengestellt.
Ideen für die Corona-Zeit

 


14.03.2020, 21.43 Uhr  Informationen der Bezirksregierung Arnsberg


Die Bezirksregierung Arnsberg hat zur Notbetreuung auf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hingewiesen.

  • Mit Wirkung vom 16.03.2020 sind alle Schulen bis zum 19.04.2020 zu schließenErziehungsberechtigte haben eine private Betreuung durch Familienangehörige oder durch flexible Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung zu sichern. 

  • Ausnahme zur Sicherstellung einer Übergangszeit: Am 16.03.2020 und am 17.03.2020 ist eine Nutzung der Schule zu Betreuungszwecken zulässig. Ein Schulbesuch für Kinder und Lehrkräfte ist damit möglich.

  • Für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis zunächst zum Ablauf des 03.04.2020 ist ein Schulbesuch nicht mehr möglich.
    Ausnahme: Von der Schließung sind betreuungsbedürftige Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 als Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen ausgenommen. Es wird eine vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den Unterrichtszeiten sowie eine Betreuung im offenen Ganztag (OGS) sichergestellt, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung nicht gewährleistet werden kann.

  • Unentbehrliche Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
    Nur wenn beide Erziehungsberechtigte diesen Berufsgruppen angehören, können Kinder in die vor-Ort-Betreuung aufgenommen werden: 
    • Gesundheitsversorgung und Pflege
    • Behindertenhilfe
    • Kinder- und Jugendhilfe
    • Polizei, Justiz und Verwaltung
    • Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz
    • Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung
    • Lebensmittelversorgung

  • Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung ist durch eine schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. Ohne einen Nachweis kann ein Kind nicht aufgenommen werden.

  • Der Nachweis der Unentbehrlichkeit ist erforderlich, um die Zahl der zu betreuenden Kinder so gering wie möglich zu halten. (...) Andernfalls wäre die Maßnahme der Schulschließung nicht effektiv, wenn sich zugleich die Schülerinnen und Schüler in unveränderter Anzahl dort zu Betreuungszwecken aufhalten würden.

  • In vielen Klassen haben die Kinder am Freitag Selbstlernhefte mit nach Hause genommen. Ob und auf welchem Wege die Kinder weiteres Material erhalten bzw. wie Kinder Materialien erhalten, wenn sie das notwendige Arbeitsmaterial zur häuslichen Übung in der Schule gelassen haben, wird in einer Dienstbesprechung der Lehrkräfte am Montag in der Schule konkret geklärt.

Erlass des MAGS 

 


14.03.2020, Informationen der Stadt Lünen


Die Stadt Lünen hat auf ihrer Internetseite eine Information veröffentlicht, hier heißt es: „Die Schließung der Schulen in Lünen erstreckt sich auch auf die Offenen Ganztagsschulen.“
Zur Pressemitteilung 

 


13.03.2020, 16.02 Uhr Pressemitteilung der Schulministerin Yvonne Gebauer


Hier können Sie die offizielle Pressemitteilung der Ministerin lesen:
Zur Pressemitteilung 

Übersetzungen:   Arabisch  / Englisch  / Italienisch  /  Kurdisch  /  Polnisch  /  Russisch  /  Türkisch  / Persisch-Farsi

 


13.03.2020, 15.47 Uhr Informationen der Kardinal-von-Galen Schule


Liebe Eltern der KvGS!

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Das betrifft auch die Angebote der Offenen Ganztagsschule. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen. Ein Kontakt ist per Email möglich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Die Schule wird zudem an dieser Stelle aktuelle Nachrichten einstellen. Digitale Lernangebote werden nicht unterbreitet, da die technischen Voraussetzungen an der Schule noch nicht gegeben sind.

ÜBERGANGSREGELUNG:
Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

Im Sinne der Anweisung von Frau Bundeskanzlerin Merkel an die Bevölkerung, bitte ich aber eindringlich zum Schutze aller darum, bereits am Montag keine Kinder mehr in die Kardinal-von-Galen-Schule zu schicken. Frau Merkel hatte bereits am Donnerstag die Bevölkerung aufgefordert, weitgehend auf Sozialkontakte zu verzichten.

Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen (u. a. Gesundheitswesen) arbeiten, sollen nicht wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb wird in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. In welcher Form das Angebot ausschaut, werde ich veröffentlichen, sobald nähere Informationen von Seiten der Landesregierung und des Ministeriums für Schule und Bildung die Schule erreicht haben. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Diese Betreuung stellt eine absolute Notbetreuung dar. Hier verweise ich erneut auf die Aussagen von Frau Bundeskanzlerin Merkel. Grundschulkinder, die beispielsweise mit älteren Geschwistern (ab Klasse 7) in einem Haushalt leben, müssen nach meiner Ansicht nicht durch die Schule betreut werden.

Bei Fragen stehe ich allen Eltern gerne per Email zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Lage, eine Beantwortung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Über weitere Entwicklungen werde ich Sie in Kürze an dieser Stelle informieren.

Freundliche Grüße
Henning Schade, Rektor