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Schulschließung: Informationen der Behörden


07.05.2020, 7.18 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung -  Schulmail Nr. 20


Ab morgen, 7. Mai 2020, wird in dieser Woche in den Grundschulen der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Am 7. und 8. Mai 2020 findet also Unterricht nur für die Viertklässler statt. Darüber hatte ich Sie bereits mit der SchulMail Nr. 17 vom 30. April 2020 informiert. Ab Montag, 11. Mai 2020, werden tageweise rollierend alle Jahrgänge der Grundschule wieder unterrichtet. Um allen Schülerinnen und Schülern auch in dieser außergewöhnlichen Zeit einen gleichen Zugang zur Schule zu ermöglichen, bedeutet dies: Pro Wochentag wird ein Jahrgang in der Schule unterrichtet; am Folgetag der nächste Jahrgang. Unter Berücksichtigung der Feiertage werden die Schulleitungen sicherstellen, dass alle Jahrgänge bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang unterrichtet werden. Dieses auf einzelne Tage ausgerichtete Rotationsmodell kann in Absprache mit der Schulaufsicht auch auf zwei aufeinanderfolgende Tage abgeändert werden. Dabei ist ebenfalls sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien und unter Berücksichtigung der Feiertage möglichst im gleichen Umfang am Präsenzunterricht teilnehmen können.
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30.04.2020, 22.18 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung -  Klarstellungen zur Schulmail Nr. 17 


Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.
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30.04.2020, 13.13 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung -  Schulmail Nr. 17 


Die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen wieder in „ihre“ Schulen gehen können.
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24.04.2020, 21.56 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung - Informationen der Schulmail Nr. 16


Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche (siehe Nachricht der Bezirksregierung Arnsberg vom 21.04.2020). 
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.
Eine Wochenendbetreuung findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

 


21.04.2020, 17.18 Uhr  Bezirksregierung Arnsberg - Neuorganisation der Notbetreuung


Die Bezirksregierung Arnsberg hat am heutigen Nachmittag die Neuorganisation der Notbetreuung bekannt gegeben. Ab sofort können Eltern weiterer Tätigkeitsbereiche eine Notbetreuung Ihres Kindes beantragen, wenn eine außerschulische Betreuung ausgeschlossen ist. Nach dem kommenden Wochenende am 25./26. April 2020 findet keine Wochenendbetreuung im Rahmen der Notbetreuung mehr statt. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 4. Mai 2020.
Tätigkeitsbereiche (PDF) / Neues Antragsformular

 


17.04.2020, 05.38 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung - Neue Informationen zum weiteren Vorgehen


Das Ministerium für Schule und Bildung hat am gestrigen Abend weitere Informationen zum weiteren Vorgehen per Email bekannt gegeben. Die für die Grundschulen geltenden Regelungen sind (Zitate aus der Schulmail):

  • Die Grundschulen (...) bleiben aufgrund der gestern getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.
  • Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet (...) werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird.
  • Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten. Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Weitere Informationen erhält die Schule erst in Kürze.
  • Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.
  • Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen.
  • Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.
  • Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.

 


15.04.2020, 22.38 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung - Weiteres Vorgehen nach den Osterferien


Das Ministerium für Schule und Bildung hat vor gut einer halben Stunde erste Informationen zum weiteren Vorgehen (hier im Auszug) an die Schulen versendet.
Für die Grundschulen gelten diese Regelungen:
• Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
• Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehmen.
Weitere Informationen sind für den morgigen Tag angekündigt.

 


27.03.2020, 10.58 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung - Offener Brief von Frau Ministerin Yvonne Gebauer


Frau Ministerin Yvonne Gebauer hat heute einen offenen Brief an alle Eltern veröffentlicht. 
Offener Brief Y. Gebauer (PDF)

 


27.03.2020, 08.58 Uhr  Bezirksregierung Arnsberg - Rundverfügung gemäß eines Erlasses vom 24.03.2020


Laut einer Rundverfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 24.03.2020, welche den Schulen am Folgetag zugestellt wurde, hat das Schulministerium mit Erlass vom 24.03.2020 per Erlass die Schulen zu einer einheitlichen Verwaltungspraxis angewiesen:
Der Besuch von außerschulischen Lernorten ist in diesem Schuljahr untersagt. Deshalb müssen die Bundesjugendspiele, der geplante Schulausflug zum Ketteler Hof und das geplante Fahrradtraining des 3. Schuljahres ersatzlos ausfallen. Auch die geplanten Abschlussfeste des Jahrgangs 4, die außerhalb der Schule sowie mit Übernachtung geplant wurden, sind nicht zulässig. Zudem können die Schulgottesdienste in der Sankt Norbert-Kirche nicht stattfinden.
Hinsichtlich der Radfahrausbildung und der dazugehörigen Prüfungen für die Kinder des Jahrgangs 4 steht die Entscheidung noch aus!
Falls sich alternative Möglichkeiten finden lassen,  werden Sie als Eltern umgehend informiert. 

 


20.03.2020, 19.55 Uhr  Ministerium für Schule und Bildung - Land erweitert Not-Betreuung


Das Ministerium für Schule und Bildung hat am heutigen Nachmittag informiert:
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ab dem 23. März 2020 steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Bedarfsanmeldungen bitte am Montag ab 8.30 Uhr im Sekretariat der Schule. Bitte teilen Sie mit, an welchen Tagen sie eine Not-Betreuung benötigen. 
Antrag Notbetreuung Stadt Lünen (PDF) und Antrag MSB (PDF)

 


18.03.2020, 16.24 Uhr Ministerium für Schule und Bildung - FAQ zur Not-Betreuung


Das Ministerium für Schule und Bildung hat eine Liste mit häufigen Fragen rund um das Thema "Not-Betreuung" zusammengestellt.
FAQ Not-Betreuung

 


17.03.2020, 19.18 Uhr  Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Sperrung des Schulhofes als Spiel- und Bolzplatz


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am heutigen Tag die Schließung der Spiel- und Bolzplätze angeordnet. Damit darf der Schulhof der Kardinal-von-Galen-Schule nicht mehr betreten werden. Ausnahme sind die Kinder und Betreuenden, die die Schule als Not-Betreuung nutzen dürfen. Auch die Sporthalle der Schule ist ab dem 17.03.2020 für jeglichen Betrieb bis auf Weiteres gesperrt.
Fortschreibung der Erlasse (PDF)

 


16.03.2020, 19.05 Uhr   Land NRW - Ansprache von Ministerpräsident Laschet


NRW-Ministerpräsident Armin Laschet appelliert eindringlich an die Bürger, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ernst zu nehmen. "Bleiben Sie soweit es geht zuhause und vermeiden Sie soziale Kontakte, die nicht notwendig sind", mahnte Laschet in einer am Montag veröffentlichten Videobotschaft. 
Ansprache des Ministerpräsidenten


 


16.03.2020, 13.55 Uhr   Stadt Lünen - Antrag für die Notbetreuung


Die Stadt Lünen hat einen Antrag für die Notbetreuung zur Verfügung gestellt. 
Der Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn beide Sorgeberechtigte beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig, und nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.
Der Antrag ist für jedes Kind einzeln und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben bis zum 17.03.2020 im Sekretariat der Schule einzureichen.
Bescheinigungen der Arbeitgeber können zeitnah nachgereicht werden.
Antrag Notbetreuung (PDF)

 


15.03.2020, 22.25 Uhr Ministerium für Schule und Bildung - Informationen zur Notbetreuung


Jede Schule organisiert die Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.
Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind, die in der Leitlinie des MAGS genannt sind (siehe Nachricht vom 15.03.2020 um 21.22 Uhr; Die Landesregierung teilt mit - Leitlinien). 
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Nachweispflicht zur Unentbehrlichkeit, um die Zahl der zu betreuenden Kinder so gering wie möglich zu halten. (...) Andernfalls wäre die Maßnahme der Schulschließung nicht effektiv, wenn sich zugleich die Schülerinnen und Schüler in unveränderter Anzahl dort zu Betreuungszwecken aufhalten würden (siehe Nachricht der Bezirksregierung Arnsberg vom 14.03.2020 um 21.43 Uhr).
Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen. 
Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden. Dies schließt sowohl die Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen Ganztags ein.
 


15.03.2020, 22.25 Uhr Ministerium für Schule und Bildung - Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls


Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrkräfte stellen hierzu Lernaufgaben bereit, Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren. Die Kardinal-von-Galen-Schule wird in Kürze an dieser Stelle für jede Klasse diejenigen Lernaufgaben veröffentlichen, die in der Zeit bis zu den Osterferien bearbeitet werden müssen.
Klarstellend weist das Ministerium für Schule und Bildung darauf hin, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Kinder verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.

 


15.03.2020, 21.22 Uhr Die Landesregierung teilt mit - Leitlinien


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 13. März 2020 ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Ausgenommen davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Die Landesregierung hat sich auf folgende Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen. Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule aufzunehmen, dessen Eltern in einer der untengenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule. Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht allein sorgeberechtigt) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.
Eine genaue Auflistung des Personenkreises hat die Landesregierung in der Pressemitteilung veröffentlicht.
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14.03.2020, 21.43 Uhr  Informationen der Bezirksregierung Arnsberg


Die Bezirksregierung Arnsberg hat zur Notbetreuung auf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hingewiesen.

  • Mit Wirkung vom 16.03.2020 sind alle Schulen bis zum 19.04.2020 zu schließenErziehungsberechtigte haben eine private Betreuung durch Familienangehörige oder durch flexible Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung zu sichern. 

  • Ausnahme zur Sicherstellung einer Übergangszeit: Am 16.03.2020 und am 17.03.2020 ist eine Nutzung der Schule zu Betreuungszwecken zulässig. Ein Schulbesuch für Kinder und Lehrkräfte ist damit möglich.

  • Für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis zunächst zum Ablauf des 03.04.2020 ist ein Schulbesuch nicht mehr möglich.
    Ausnahme: Von der Schließung sind betreuungsbedürftige Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 als Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen ausgenommen. Es wird eine vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den Unterrichtszeiten sowie eine Betreuung im offenen Ganztag (OGS) sichergestellt, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung nicht gewährleistet werden kann.

  • Unentbehrliche Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
    Nur wenn beide Erziehungsberechtigte diesen Berufsgruppen angehören, können Kinder in die vor-Ort-Betreuung aufgenommen werden: 
    • Gesundheitsversorgung und Pflege
    • Behindertenhilfe
    • Kinder- und Jugendhilfe
    • Polizei, Justiz und Verwaltung
    • Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz
    • Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung
    • Lebensmittelversorgung

  • Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung ist durch eine schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. Ohne einen Nachweis kann ein Kind nicht aufgenommen werden.

  • Der Nachweis der Unentbehrlichkeit ist erforderlich, um die Zahl der zu betreuenden Kinder so gering wie möglich zu halten. (...) Andernfalls wäre die Maßnahme der Schulschließung nicht effektiv, wenn sich zugleich die Schülerinnen und Schüler in unveränderter Anzahl dort zu Betreuungszwecken aufhalten würden.

  • In vielen Klassen haben die Kinder am Freitag Selbstlernhefte mit nach Hause genommen. Ob und auf welchem Wege die Kinder weiteres Material erhalten bzw. wie Kinder Materialien erhalten, wenn sie das notwendige Arbeitsmaterial zur häuslichen Übung in der Schule gelassen haben, wird in einer Dienstbesprechung der Lehrkräfte am Montag in der Schule konkret geklärt.

Erlass des MAGS 

 


14.03.2020, Informationen der Stadt Lünen


Die Stadt Lünen hat auf ihrer Internetseite eine Information veröffentlicht, hier heißt es: „Die Schließung der Schulen in Lünen erstreckt sich auch auf die Offenen Ganztagsschulen.“
Zur Pressemitteilung 

 


13.03.2020, 16.02 Uhr Pressemitteilung der Schulministerin Yvonne Gebauer


Hier können Sie die offizielle Pressemitteilung der Ministerin lesen:
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Übersetzungen:   Arabisch  / Englisch  / Italienisch  /  Kurdisch  /  Polnisch  /  Russisch  /  Türkisch  / Persisch-Farsi


 


13.03.2020, 15.47 Uhr Informationen der Kardinal-von-Galen Schule


Liebe Eltern der KvGS!

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Das betrifft auch die Angebote der Offenen Ganztagsschule. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen. Ein Kontakt ist per Email möglich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Die Schule wird zudem an dieser Stelle aktuelle Nachrichten einstellen. Digitale Lernangebote werden nicht unterbreitet, da die technischen Voraussetzungen an der Schule noch nicht gegeben sind.

ÜBERGANGSREGELUNG:
Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

Im Sinne der Anweisung von Frau Bundeskanzlerin Merkel an die Bevölkerung, bitte ich aber eindringlich zum Schutze aller darum, bereits am Montag keine Kinder mehr in die Kardinal-von-Galen-Schule zu schicken. Frau Merkel hatte bereits am Donnerstag die Bevölkerung aufgefordert, weitgehend auf Sozialkontakte zu verzichten.

Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen (u. a. Gesundheitswesen) arbeiten, sollen nicht wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb wird in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. In welcher Form das Angebot ausschaut, werde ich veröffentlichen, sobald nähere Informationen von Seiten der Landesregierung und des Ministeriums für Schule und Bildung die Schule erreicht haben. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Diese Betreuung stellt eine absolute Notbetreuung dar. Hier verweise ich erneut auf die Aussagen von Frau Bundeskanzlerin Merkel. Grundschulkinder, die beispielsweise mit älteren Geschwistern (ab Klasse 7) in einem Haushalt leben, müssen nach meiner Ansicht nicht durch die Schule betreut werden.

Bei Fragen stehe ich allen Eltern gerne per Email zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Lage, eine Beantwortung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Über weitere Entwicklungen werde ich Sie in Kürze an dieser Stelle informieren.

Freundliche Grüße
Henning Schade, Rektor